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RECHTSANWALT / STRAFVERTEIDIGER / ATTORNEY AT LAW

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leistungen / services

  • ARBEITSRECHT
  • AUSLÄNDER- UND AUFENTHALTSRECHT / VISUMSVERFAHREN
  • MIET- UND PACHTRECHT
  • SCHADENSERSATZRECHT
  • STRAFRECHT
  • URHEBER-/DESIGN-/KUNSTRECHTSSCHUTZ

ARBEITSRECHT

Im Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus allen Branchen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten.

Sei es bei ungerechtfertigter Kündigung oder fälliger Abfindung, bei Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz — in solchen Fällen sollten Arbeitnehmer unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.

Auch um sicherzustellen, dass sie in ihrem Unternehmen stets allen arbeitsrechtlichen Standards gerecht werden, sollten Arbeitgeber regelmäßig die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Durch eine sorgfältige Expertise lassen sich zumeist kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen wirksam vermeiden. Mit folgenden Schwerpunkten:

  • Recht der Arbeitsverträge (u.a. Einstellung, Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub)
  • Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht sowie sonstige Formen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (u.a. Aufhebungsverträge)
  • Öffentliches Dienstrecht (TVÖD, TV-L)
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
  • Betriebsänderung und Betriebsübergang ((insb. Restrukturierung)
  • Beratung Vorstände, Geschäftsführer und leitende Führungskräfte
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren

    Sie haben eine Fragestellung / Problem mit arbeitsrechtlichem Bezug? Kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular / per whatsApp  oder rufen Sie mich an. Ich werde mich umgehend bei Ihnen zurückmelden!

+49 179 5138887

AUSLÄNDER- UND AUFENTHALTSRECHT

Als ein im Ausländerrecht spezialisierter Anwalt mit langjähriger Erfahrung bin ich mit den Sorgen und Ängsten der Menschen vertraut und kann diese nachvollziehen. Bei jeglichen ausländerrechtlichen Problemen, wie zum Beispiel Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Familienzusammenführung, Einbürgerung oder auch drohender Abschiebung, stehe ich Ihnen als kompetenter Spezialist zur Seite. Ich werde Ihnen Lösungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen aufzeigen, sodass wir die Angelegenheit gemeinsam bestmöglich lösen werden.

Mein Leistungsspektrum 

Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Botschaft als auch im gerichtlichen Verfahren.

Gerne nehme ich mich Ihren rechtlichen Problemen an und berate Sie umfassend im Ausländer- bzw. Migrationsrecht. Meine anwaltliche Tätigkeit im Ausländerrecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

Politisch Verfolgte genießen gem. Art. 16a GG Asylrecht. Im Asylrecht ist es unerlässlich, auf die jeweiligen Rechtsmittelfristen zu achten. Es empfiehlt sich, schnell einen im Asylrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, um die entsprechenden Fristen nicht verstreichen zu lassen.

Das Visum gestattet die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Visumsanträge werden nicht selten mit der Begründung abgelehnt, dass keine Rückkehrbereitschaft vorläge. Hiergegen kann man sich durch eine sog. Remonstration bzw. letztlich durch eine Klage zur Wehr setzen. Ich berate und begleite Sie in diesem Verfahren professionell.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zum Aufenthalt in Deutschland. Sie stellt einen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit dar. Eine Aufenthaltserlaubnis ist stets befristet und richtet sich maßgeblich nach dem Zweck des Aufenthalts. Die jeweiligen Voraussetzungen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis erläutere ich Ihnen gerne und begleite Sie professionell in diesem Verfahren.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und damit der stärkste Aufenthaltstitel. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt.

Die Familienzusammenführung stellt einen Kernbereich im Ausländerrecht dar. Ich setze mich bereits im Visa-Verfahren mit der jeweiligen Auslandsvertretung in Verbindung damit Sie und Ihre Familie möglichst rasch wieder vereint sind. Die Voraussetzungen sind insbesondere davon abhängig, welcher Teil der Familie nachziehen soll.

Die Einbürgerung stellt den Abschluss einer erfolgreichen Integration dar. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung zu erlangen?

Die Duldung stellt keinen Aufenthaltstitel dar, sondern wird lediglich erteilt, wenn eine Ausreise nicht möglich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es allerdings Wege aus der Duldung hin zu einem Aufenthaltstitel.

Die Abschiebung ist der letzte Schritt der Aufenthaltsbeendigung. Die Betroffenen haben keinen Aufenthaltstitel mehr und folglich kein Recht mehr zum Aufenthalt in Deutschland. Die Situation ist zumeist sehr belastend und schwierig für die Betroffenen. Doch je nach Verfahrensstand bestehen auch hier verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten.

Unionsbürger genießen aus ausländerrechtlicher Sicht besondere Privilegien. Es gelten u.a. für den Familiennachzug bevorzugte Voraussetzungen.

Im Ausländerrecht vergehen nicht selten Monate, bis eine Entscheidung ergeht. Sollte die Ausländerbehörde in angemessener Frist nicht entscheiden, so hilft oftmals nur die sog. Untätigkeitsklage.

Termin beim Rechtsanwalt für Ausländerrecht: Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, alle offiziellen Unterlagen, die Sie bisher erhalten haben, mitzubringen. Ich werde dann von allen relevanten Dokumenten Kopien anfertigen und unverzüglich in Ihrem Fall tätig werden.

Hilfreich sind vor allem alle Schreiben der Ausländerbehörde und auch des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration (BAMF). Ferner sind z.B. für die Beantragung eines Aufenthaltstitels u.a. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Zeugnisse, Mietverträge oder Sprachnachweise hilfreich.

Welche Kosten entstehen durch eine Beauftragung?

Es ist nicht möglich, die Kostenfrage pauschal zu beantworten. Jeder Fall ist individuell und bringt einen anderen Arbeitsaufwand mit sich. In der Regel bietet es sich an, eine Vergütungsvereinbarung zu vereinbaren. In geeigneten Fällen kann eine Abrechnung auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen.

Die außergerichtliche Tätigkeit gegenüber einer Behörde im Ausländerrecht (z.B. Erlangung eines Aufenthaltstitels) kostet nach RVG in der Regel 540,50 EUR (inkl. Steuer).

Mir ist es ein großes Anliegen, transparent zu arbeiten, sodass ich Sie frühzeitig über die möglichen Kosten in Ihrem individuellen Fall aufklären werde.

Nicht nur in Mainz: Bundesweite Tätigkeit im Ausländerrecht

Ich bin nicht nicht nur am Kanzleisitz in Mainz für Sie tätig, sondern auch bundesweit. Durch verschiedene Fernkommunikationsmittel (whatsApp, zoom, skype, ua.) ist ein persönlicher Kontakt heutzutage nicht immer erforderlich. Gerne können Sie Kontakt zu mir aufnehmen und ich bespreche mit Ihnen die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten.

Vereinbaren Sie direkt online über das Kontaktformular einen Telefontermin, oder schreiben Sie mir eine whatsApp.

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MIET- UND PACHTRECHT

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des Mietrechts sowie in den Teilbereichen des Gewerberaummietrechts, des Wohnraummietrechts, des WEG-Rechts und des Pachtvertragsrechts. Dies betrifft außergerichtlich wie auch gerichtliche Verfahren.

Im Vorfeld bin ich gleichfalls mit der Erstellung von Miet- und Pachtverträgen befasst. Hier ist es das Ziel etwaiges Konfliktpotential von vornherein rechtssicher auszuschließen.

Gleichfalls berate ich Sie bei der Frage der Kündigung des Mietverhältnisses (z.B. aus Gründen des Eigenbedarfs) und vertreten Sie in Räumungsprozessen sowie bei Klagen auf rückständigen Mietzins und bei Streitigkeiten, wie z.B. über Mängel der Mietsache, die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder Mietminderungen.

Im Gewerberaummietrecht liegt der Schwerpunkt oftmals bereits vor Beginn des Mietverhältnisses in der Erstellung des Mietvertrags. Wenden Sie sich gerne an mich um sicherzustellen, dass Ihnen bei der Vertragsgestaltung als juristischen Grundlage der Vermietung Ihres Objekts keine Fehler unterlaufen.

Auch wenn Sie sich als Mieter eines Objekts nicht sicher sind, ob die Konditionen des Mietvertrags mit den geltenden rechtlichen Vorgaben konform gehen oder ob sie Fallstricke enthalten, berate und vertrete  ich Sie gerne.

Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin  und sparen Sie sich mit einer kompetenten und schnellen Beratung ggf. unnötige hohe Kosten!

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STRAFRECHT

In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist der Mandant existenzieller bedroht als im Strafrecht. Oft ist die Situation neu und teilweise auch überfordernd für die Mandanten. An dieser Stelle ist es wichtig, dass Ihnen ein kompetenter und erfahrener Strafverteidiger zur Seite steht, der ihre Sorgen und Ängste ernst nimmt und ihnen professionellen Beistand leistet.

Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren ist es oftmals unerlässlich, einen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben.

  • Sie werden einer Straftat beschuldigt?
  • Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?
  • Gegen Sie wurde Anklage erhoben?
  • Gegen Sie ist ein Urteil ergangen, gegen das Sie vorgehen möchten?

Als Strafverteidiger bin ich einseitiger Interessenvertreter, das heißt, ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen. Dazu bin ich berufsrechtlich verpflichtet. Ich werde mich konsequent für Sie einsetzen und mit Ihnen die erfolgversprechendste Lösung herausarbeiten. Nach Prüfung  der Aktenlage und Auswertung der prozessual verwertbaren Fakten werde ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung zur Sach- und Rechtslage geben.

Mit allen prozessualen Mitteln werde ich sodann versuchen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sie können mich jederzeit kontaktieren und einen Termin vereinbaren. In dringenden Fällen bin ich 24/7 für Sie erreichbar. Ich vertrete Mandanten/Private und Unternehmen bundesweit, und bin im gesamten Bereich des Strafrechts, insbesondere auch bei folgenden Delikten tätig:

  • Wirtschaftsstrafrecht, insbes.
    • Urheberrechtsverletzungen
    • Subventionsstrafrecht
    • Steuer- und Zollstrafrecht
    • Banken- und Unternehmensstrafrecht
    • Kapitalmarktstrafrecht
    • Korruptionsstrafrecht
    • Insolvenzstrafrecht
    • Umweltstrafrecht
    • Baustrafrecht
    • Arbeitsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Arztstrafrecht
    • Außenwirtschaftsstrafrecht
    • Kartell- und Wettbewerbsstrafrecht
    • Produkthaftungsstrafrecht
    • Lebensmittelstrafrecht
    • Waffen- und Kriegswaffenstrafrecht
    • Verteidigung von Individuen und Unternehmen
    • Einziehung
    • Berufung und Revision
    • Disziplinarrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Raub, räub. Erpressung
  • Mord und Totschlag
  • Nötigung
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Amtsdelikte
  • Aussagedelikte
  • Urkundendelikte
  • Jugendstrafrecht
  • Ausländerstrafrecht
  • Vertretung in allen Nebenklage-Verfahren
  • Verteidigung bei allen Ordnungswidirgkeiten

Ich berate Sie in jeglichen Fragen des Strafrechts . Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin oder über das Kontaktformular.

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